Die zweite Änderung der 29. Corona Bekämpfungsverordnung ist am Freitag, 14.01.2022 in Kraft getreten. Die Gültigkeit der aktuellen Verordnung läuft nunmehr bis 11. Februar 2022. Eine Änderung gab es bei der Anwendung der 2G+ Regel im Innenbereich. Die Testpflicht im Rahmen der 2G+ Regel entfällt zukünftig für folgende Personengruppen:
Damit besteht die Testpflicht nur noch für doppelt Geimpfte, deren zweite Impfung mehr als 3 Monate zurückliegt und für Genesene, deren Genesung mehr als 3 Monate zurückliegt. Alle anderen Regeln für den Sport und für Veranstaltungen bleiben unverändert.